AGB's

1 Leistungen 

1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der  

größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 

1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu  

ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für  

erforderlich halten durfte. 

1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in  

angemessener Höhe zu vergüten. 

1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübelund sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen  

vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages  

sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt.  

Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall  

begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei  

Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl. 

2. Beiladungstransport 

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden. 

3. Beauftragung Dritter 

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der  

Durchführung des Umzugs beauftragen. 

4. Trinkgelder 

Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. 

5. Erstattung der Umzugskosten 

Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch  

auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter  

Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung  

direkt an den Möbelspediteur zu zahlen. 

6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders 

6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 

6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist  

der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 

6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender  

verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher  

Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. 

7. Aufrechnung 

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur  

mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

9. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet  

nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen  

oder stehengelassen wird. 

10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts 

10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes  

vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig  

und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen.

11. Vorauszahlung 

Vor Auftragsbeginn ist sofern Vertraglich nicht anders geregelt eine Anzahlung von 10%zu leisten.

spätestens jedoch 3 Tage vor Arbeitsaufnahme.

12. Rücktritt und Kündigung

12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im  

Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht  

kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 

12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern  

die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 

12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld  

sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen  

Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung  

des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig  

erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 

12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht  

verlangen. 

13. Gerichtsstand 

13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen,  

die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in  

dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung  

des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. 

13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt  

die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz  

oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

14. Rechtswahl 

Es gilt deutsches Recht. 

15. Datenschutz 

Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten  

Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur  

Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten  

an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des  

Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die  

weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und  

handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.